Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Informationsseite zum kostenpflichtigen Antragsservice für die Auskunftserteilung aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Diese Seite richtet sich an natürliche Personen, die eine Selbstauskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten gemäß § 30 Absatz 8 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beantragen möchten.
Über den Dienst
Das Fahreignungsregister (FAER), umgangssprachlich „Punkteregister Flensburg", wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt. Es enthält Eintragungen über rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße, die für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen von Bedeutung sind. Jede betroffene Person hat nach § 30 Absatz 8 StVG das Recht, unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
Der vorliegende Dienst übernimmt die formgerechte Aufbereitung und postalische Übermittlung des Antrags an das Kraftfahrt-Bundesamt. Antragstellende füllen ihre Daten in einem strukturierten Online-Formular ein, leisten ihre Unterschrift digital und übermitteln eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Der Antrag wird anschließend ausgedruckt, in den vom KBA geforderten Aufbau gebracht und auf dem Postweg an die zuständige Stelle in Flensburg versandt.
Ablauf des Antragsverfahrens
Das Verfahren gliedert sich in vier aufeinanderfolgende Verfahrensschritte. Eine Bearbeitung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie nach Übermittlung einer leserlichen Ausweiskopie.
1. Erfassung der Antragsdaten
Die antragstellende Person erfasst in einem Online-Formular die nach § 30 StVG erforderlichen Angaben: vollständiger Familienname, ggf. Geburtsname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuelle Meldeanschrift. Die Angaben müssen mit den Daten im Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.
2. Zahlung der Servicegebühr
Im Anschluss an die Datenerfassung wird eine Rechnung erstellt. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto. Eine Bearbeitung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
3. Übermittlung der Ausweiskopie
Nach Zahlungseingang erhält die antragstellende Person per E-Mail einen personalisierten Link zum sicheren Upload einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass). Die Ausweiskopie ist Bestandteil der vom KBA geforderten Identitätsfeststellung.
4. Postalischer Versand an das KBA
Der vollständige Antrag wird als Brief an das Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, übermittelt. Die Bearbeitung durch das KBA und der Versand der Auskunft per Post erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Eingang des Antrags.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) — Errichtung und Führung des Fahreignungsregisters durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
- § 30 Absatz 8 StVG — Recht der betroffenen Person auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — ergänzende Vorschriften zum Punktesystem und zur Bewertung von Verkehrsverstößen.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) — Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Antragsstellung sowie Rechte der betroffenen Person.
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Die nachfolgenden Beträge stellen ausschließlich die Servicegebühr für die Aufbereitung und postalische Versendung des Antrags durch Antragsservice B.V. dar. Die Auskunftserteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt selbst ist gemäß § 30 Absatz 8 StVG für die Selbstauskunft gebührenfrei.
| Leistung | Bearbeitung | Servicegebühr |
|---|---|---|
| Standardversand an das KBA | Versand innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang | 34,99 € |
| Expressbearbeitung (optional) | Versand am nächsten Werktag nach Zahlungseingang | zzgl. 9,99 € |
Sämtliche Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Bearbeitungsdauer beim Kraftfahrt-Bundesamt ist von der Servicegebühr unabhängig und beträgt regelmäßig zwei bis vier Wochen.
Erforderliche Angaben und Unterlagen
- Vollständiger Familienname, ggf. Geburtsname und sämtliche Vornamen.
- Geburtsdatum und Geburtsort.
- Aktuelle Meldeanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort).
- Erreichbare E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Rechnung und des Upload-Links.
- Digital geleistete Unterschrift im Online-Formular.
- Leserliche Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass).
Datenschutz und Datensicherheit
Sämtliche personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Antragsbearbeitung und -versendung verarbeitet. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt nach dem Stand der Technik (TLS). Die Verarbeitung richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an das Kraftfahrt-Bundesamt sowie an die zur Brief- und Zahlungsabwicklung notwendigen Auftragsverarbeiter.
Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Abgrenzung zum Angebot des Kraftfahrt-Bundesamtes
Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um ein Angebot des Kraftfahrt-Bundesamtes oder einer sonstigen öffentlichen Stelle. Antragsservice B.V. ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das gegen Entgelt die Aufbereitung und Versendung von Anträgen auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister anbietet. Die Inanspruchnahme dieses Dienstes ist freiwillig.
Der Antrag kann jederzeit unmittelbar und gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Formulare und Hinweise stellt das Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de zur Verfügung.
Antrag stellen
Möchten Sie den Antrag über diesen Dienst einreichen, gelangen Sie über die nachfolgende Schaltfläche zum strukturierten Online-Formular. Die Bearbeitungsdauer für die Erfassung beträgt erfahrungsgemäß weniger als zehn Minuten.